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Ab- und Ummeldungen sind bis 2. April möglich.
Die Abmeldung ist erst gültig, wenn das Abmeldeformular (erhältlich bei der Instrumentallehrperson oder dem Musikschulsekretariat) ausgefüllt und unterzeichnet auf dem Sekretariat eingetroffen ist.
Es gelten die Bedingungen des Schulreglements.
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