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Termingerechte Abmeldung:

(Ende Schuljahr)
Eine Abmeldung ist grundsätzlich nur auf Ende des Schuljahres möglich. Letzter Termin für Abmeldungen ist der 2. April. Die Abmeldung ist erst gültig, wenn das Abmeldeformular ausgefüllt und unterzeichnet (Unterschrift der Lehrperson und der Eltern) rechtzeitig auf dem Sekretariat eingetroffen ist.
Das Abmeldeformular finden Sie hier.


Ausserterminliche Abmeldung:


In Ausnahmefällen kann eine Abmeldung auf Ende des ersten Semesters bewilligt werden. Dazu ist bis zum 15. Dezember ein schriftlich begründetes Gesuch an die Schulleitung zu stellen. Der Vorstand entscheidet endgültig.
Wer sich nicht fristgerecht abmeldet, gilt für das nächste Schuljahr als angemeldet und ist schulgeldpflichtig. Bei vorzeitigem Abbruch des Unterrichts besteht kein Anspruch auf eine Schulgeldrückzahlung (ausgenommen bei Wegzug oder längerer Krankheit). Das Schulgeld des laufenden Semesters ist in jedem Fall zu begleichen.

Bitte informieren Sie die Instrumentallehrperson frühzeitig und persönlich über den Austrittswunsch und respektieren Sie Termine und das Schulreglement.

Bei „schwierigen Situationen“ kontaktieren Sie zuerst die Instrumentallehrperson. Die Schulleitung wird erst im zweiten Schritt beigezogen. Bei weiteren, klärenden Gesprächen mit der betroffenen Lehrperson, Eltern, Schüler und der Schulleitung werden Massnahmen festgelegt.
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